Unsere Schüler*innen besuchen die Schule in der Regel 12 Jahre und kommen damit der Schulpflicht in Sachsen-Anhalt nach.
Entsprechend des Lehrplans für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ lernen unsere Schüler*innen vorwiegend altershomogen.
Neben den diagnostizierten Förderschwerpunkten, die eine Förderung im Bereich der geistigen Entwicklung erfordert, sind viele Kinder und Jugendliche beeinträchtigt im körperlichen, sensomotorischen, emotional-sozialen und/oder kommunikativen Bereich.
Das bedeutet in altershomogenen Klassen ein stark unterschiedliches Entwicklungsbild und erfordert eine in hohem Maße differenzierte Arbeitsweise der Pädagogen, Therapeuten und Betreuer, welche diese in enger Zusammenarbeit – basierend auf einem individuellen Förderplan – gemeinsam planen, überprüfen und aktualisieren.
Alle Schüler*innen werden entsprechend ihrem individuellen Leistungsstand im Klassen- und Kursunterricht gefördert.
Grundlage für die Förderung im Unterricht bilden Stundentafel und Lehrplan der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ in Sachsen-Anhalt.
Die Schüler durchlaufen dabei:
Unterstufe (Schulbesuchsjahr 1 – 4)
Mittelstufe (Schulbesuchsjahr 5 – 6)
Oberstufe (Schulbesuchsjahr 7 – 9)
Berufsschulstufe (Schulbesuchsjahr 10 – 12)
Schüler*innen, die im laufenden Schuljahr das 18. Lebensjahr vollenden, verlassen die Schule in der Regel nach diesem Jahr.