Alle Klassenteams unserer Schule erstellen am Schuljahresanfang für jeden Schüler und jede Schülerin einen Förderplan. Er muss darüber Auskunft geben, welche Lern- und Entwicklungsziele in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden sollen.

Ein Förderplan richtet sich nach den vorhandenen Fertig- und Fähigkeiten und zielt auf die Verbesserung, Weiterentwicklung bzw. zumindest der Erhaltung des bisherigen Entwicklungsstandes ab.

Grundlage für jede individuelle Förderung ist auch hier der für unsere Schulform gültige Lehrplan.

In Absprache mit allen am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten wird festgelegt, was in den einzelnen Unterrichtsfächern, Einzelförderungen sowie therapeutischen Angeboten erreicht werden soll.

Nach Möglichkeit sollen die Erziehungsberechtigten über die Inhalte informiert und zur aktiven Unterstützung der Umsetzung einbezogen werden.

Von Bedeutung ist eine ständige Evaluierung des Förderplanes sowie eine gemeinsame Abrechnung am Schuljahresende, um auf Veränderungen oder aufgetretene Probleme jederzeit reagieren zu können.

Alle am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Pädagogen unserer Schüler*innen arbeiten eng zusammen. Sie beraten fachliche Probleme der individuellen Förderung, die Lehrplanumsetzung und die Gestaltung der Planungsunterlagen in Klassen-, Stufen und Gesamtkonferenzen. Dies erfolgt regelmäßig und ist im Jahres- sowie im jeweiligen Monatsarbeitsplan ausgewiesen.

Auch in der Auswertung der gegenseitigen Unterrichtsbesuche ist eine kollegiale Beratung zu auftretenden Problemen eingeschlossen.

Die unterschiedlichen Ausbildungsrichtungen unserer Pädagogen werden gut genutzt, besonders dann, wenn Schüler*innen anderer Schulformen zu uns umgesetzt werden. Ein reger Erfahrungsaustausch ist wichtig, um alle Kinder und Jugendlichen optimal zu fördern.

Eltern, die mit Fragen oder Problemen zu uns kommen, stehen Pädagogen und Therapeuten mit Rat und Tat zur Seite. So wird zunächst versucht, eine schulinterne Lösung zu finden.

Dabei versuchen wir jedoch auch die Kompetenzen von anderen Einrichtungen sowie Institutionen, wie z.B. des Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienstes (MSDD), der Jugendamtsärztin, des Jugend- oder Sozialamtes usw. einzubinden.

Kollegiale Hinweise sind hier von großem Nutzen.